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Eine Initiative der ZENTEK Gruppe

Verpackungsgesetz

Unternehmen in Deutschland müssen beim Umgang mit Verpackungen klare Vorgaben einhalten. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen – von der Nutzung bis zur Verwertung.

Wichtige Infos

  • Seit dem 1. Juli 2022 gilt die allgemeine Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten – das betrifft auch Transport- und Mehrwegverpackungen, die bisher nicht erfasst waren.
  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht die Einhaltung und führt das öffentliche Register „LUCID“.
  • Durch strengere Melde- und Nachweispflichten sollen Daten transparenter werden und „Trittbrettfahrer“ aus dem Markt gedrängt werden.

Ziele des Gesetzes

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat die frühere Verpackungsverordnung abgelöst. Es schafft den rechtlichen Rahmen für einen umweltgerechten Umgang mit Verpackungen und regelt, wer für Sammlung, Rücknahme und Recycling verantwortlich ist. Zudem überführt es zentrale EU-Vorgaben in nationales Recht, darunter die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR).

Die Verantwortung von Unternehmen endet nicht mit dem Verkauf. Sie müssen auch dafür sorgen, dass ihre Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden – und die entstehenden Kosten übernehmen.
  • Vermeidung von Verpackungsabfällen
  • Erhöhung der Recyclingquoten
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland

Verpackungsgesetz

 Das Verpackungsgesetz (VerpackG) legt fest, wie Unternehmen in Deutschland mit Verpackungen umgehen. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure, Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen – von der Nutzung bis zur Verwertung. Damit entsteht die Möglichkeit, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Recyclingquoten zu erhöhen und aktiv zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beizutragen.

Machen Sie aus Ihrer Pflicht einen Wettbewerbsvorteil.

Das Verpackungsgesetz betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Entscheidend ist, wie es umgesetzt wird: Wer nur die Pflicht erfüllt, bleibt gesetzeskonform, verschenkt jedoch Potenzial. Mit einer vorausschauenden Strategie lassen sich Verpackungen verkleinern, unnötige Materialien wie Styropor vermeiden und nachhaltige Alternativen einsetzen – das senkt Kosten und stärkt zugleich die eigene Marktposition.

Basis für kommende EU-Vorgaben

Das VerpackG ist nicht nur ein nationales Gesetz, sondern zugleich ein wichtiger Schritt zur Umsetzung künftiger EU-Vorgaben wie der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Wer seine Verpackungsprozesse heute daran ausrichtet, legt damit auch die Grundlage für kommende europäische Anforderungen und ein solides Nachhaltigkeitsreporting nach CSRD.

PPWR

Die geplante Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) soll in der gesamten EU einheitliche Vorgaben für Verpackungen schaffen. Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und den Einsatz von recycelten Materialien zu fördern. Unternehmen müssen sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen, um Prozesse und Verpackungen rechtzeitig anpassen zu können.

CSRD Reporting

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Vergleichbarkeit zu erhöhen und Nachhaltigkeit stärker in die Unternehmenspraxis einzubinden. Unternehmen müssen sich daher frühzeitig auf die neuen Standards einstellen, um ihre Berichte strukturiert und regelkonform umsetzen zu können.

Wer ist betroffen und welche Pflichten bestehen?

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die erstmals befüllte Verpackungen gewerbsmäßig in Deutscland in Verkehr bringen – also Hersteller, Händler, Importeure und Online-Händler. Dazu gehören Verkaufsverpackungen einschließlich Versand- und Serviceverpackungen, außerdem Umverpackungen, Transportverpackungen sowie Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen. Verkaufs- und Versandverpackungen müssen am dualen System beteiligt werden, während für Transport- und Mehrwegverpackungen eigene Rücknahme- und Nachweispflichten gelten.

Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Register.

Systembeteiligungspflicht bei einem Dualen System für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

Mengenmeldungen an LUCID und das Duale System (erstmalig, unterjährig, final).

Nachweis- und Dokumentationspflichten (bei bestimmten Verpackungsarten mit Prüfungspflicht).

Welche Verpackungen sind betroffen?

Verkaufs­verpackungen

Umfassen alle Verpackungen, die typischerweise beim Endkunden anfallen – stationär oder im Versandhandel.

Um-
verpackungen

Werden zusätzlich zur Verkaufsverpackung eingesetzt, um Produkte zu bündeln oder ihre Präsentation zu verbessern.

Transport­verpackungen

Schützen Waren auf dem Weg durch die Lieferkette und erleichtern Handhabung sowie Logistikprozesse.

Mehrweg- und Einweggetränke­verpackungen

Bezeichnen alle Verpackungen für Getränke, die je nach Fall mehrfach genutzt oder nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.

Sanktionen bei Verstößen

Vertriebsverbot

nicht registrierter Verpackungen

Bußgelder

bis zu 200.000 €

Öffentliche Nennung

auf der „schwarzen Liste“ der ZSVR

Wir unterstützen Sie dabei.

Wir übernehmen für Sie alle operativen und administrativen Aufgaben, damit Sie Ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz sicher und effizient erfüllen.
Pflichten-Check
Ermittlung, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind.
Registrierungsservice
Unterstützung bei der Anmeldung im LUCID-Register.
Systembeteiligung
Auswahl und Vertragsmanagement mit einem Dualen System.
Mengenmeldungen
Erstellung und fristgerechte Übermittlung an ZSVR & Systempartner.
Prüfungsmanagement
Organisation der Prüferbestätigung, falls erforderlich.
Compliance-Monitoring
Regelmäßige Kontrolle und Beratung bei gesetzlichen Änderungen und Fristen.
Ihr Vorteil: Rechtssicherheit, weniger Verwaltungsaufwand und geprüfte Daten, die auch für PPWR- und CSRD-Reporting nutzbar sind.
Einfach gut begleitet.
Sie möchten sicher sein, dass Prozesse funktionieren, Regeln eingehalten werden und Unterstützung da ist, wenn Sie sie brauchen. Genau darauf sind unsere Leistungen ausgerichtet – nachvollziehbar, verlässlich und praxisnah.
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Expertise

Aktuelle Vorgaben und Marktentwicklungen werden kontinuierlich analysiert und aufbereitet. Unternehmen erhalten Orientierung, welche Anforderungen jetzt und künftig relevant sind.
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Beratung

Individuelle Fragestellungen werden praxisnah geklärt. So entstehen konkrete Handlungsempfehlungen, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz verbinden.
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Rechtssicherheit

Alle Prozesse – von der Verpackungsgestaltung bis zur Mengenmeldung – orientieren sich an geltenden Vorgaben. Unternehmen handeln jederzeit regelkonform.
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Umsetzung

Von der Systembeteiligung bis zum Reporting: Maßnahmen werden nicht nur geplant, sondern auch operativ begleitet, bis Ergebnisse messbar vorliegen.
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Effizienz

Komplexe Abläufe werden strukturiert, digital unterstützt und klar dokumentiert. Das reduziert internen Aufwand und schafft Freiraum für das Kerngeschäft.
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    Wir beraten Sie gerne

    Arbeiten Sie mit uns zusammen, und wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung. Unser Team aus erfahrenen Experten steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.

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