Verpackungsgesetz
Wichtige Infos
- Seit dem 1. Juli 2022 gilt die allgemeine Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten – das betrifft auch Transport- und Mehrwegverpackungen, die bisher nicht erfasst waren.
- Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht die Einhaltung und führt das öffentliche Register „LUCID“.
- Durch strengere Melde- und Nachweispflichten sollen Daten transparenter werden und „Trittbrettfahrer“ aus dem Markt gedrängt werden.
Ziele des Gesetzes
Die Verantwortung von Unternehmen endet nicht mit dem Verkauf. Sie müssen auch dafür sorgen, dass ihre Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden – und die entstehenden Kosten übernehmen.
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Vermeidung von Verpackungsabfällen
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Erhöhung der Recyclingquoten
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Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland
Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) legt fest, wie Unternehmen in Deutschland mit Verpackungen umgehen. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure, Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen – von der Nutzung bis zur Verwertung. Damit entsteht die Möglichkeit, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Recyclingquoten zu erhöhen und aktiv zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beizutragen.
Machen Sie aus Ihrer Pflicht einen Wettbewerbsvorteil.
Beispiel aus der Praxis.
Optimierungspotenzial
Vorteile
Reduzierte Lizenzkosten durch optimierte Materialien
Höhere Recyclingfähigkeit und positives Signal an Kunden
Gesetzeskonforme Umsetzung bleibt gewährleistet
Basis für kommende EU-Vorgaben
PPWR
CSRD Reporting
Wer ist betroffen und welche Pflichten bestehen?
Das Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die erstmals befüllte Verpackungen gewerbsmäßig in Deutscland in Verkehr bringen – also Hersteller, Händler, Importeure und Online-Händler. Dazu gehören Verkaufsverpackungen einschließlich Versand- und Serviceverpackungen, außerdem Umverpackungen, Transportverpackungen sowie Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen. Verkaufs- und Versandverpackungen müssen am dualen System beteiligt werden, während für Transport- und Mehrwegverpackungen eigene Rücknahme- und Nachweispflichten gelten.
Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Register.
Systembeteiligungspflicht bei einem Dualen System für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Mengenmeldungen an LUCID und das Duale System (erstmalig, unterjährig, final).
Nachweis- und Dokumentationspflichten (bei bestimmten Verpackungsarten mit Prüfungspflicht).
Welche Verpackungen sind betroffen?
Verkaufsverpackungen
Um-
verpackungen
Transportverpackungen
Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen
Sanktionen bei Verstößen
Vertriebsverbot
Bußgelder
Öffentliche Nennung
Wir unterstützen Sie dabei.
Expertise