Einwegkunststofffondsgesetz
Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten für die Reinigung öffentlicher Flächen und Umweltaufklärung zu beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) regelt, wer abgabepflichtig ist, welche Produkte betroffen sind und wie die Meldungen erfolgen müssen.
Einwegkunststofffondsgesetz
Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten für die Reinigung öffentlicher Flächen und Umweltaufklärung zu beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) regelt, wer abgabepflichtig ist, welche Produkte betroffen sind und wie die Meldung erfolgt.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) kommt zusätzlich zu den
Pflichten aus dem Verpackungsgesetz und der Beteiligung am Dualen
System. Es ersetzt diese Pflichten nicht.
Bezug zur PPWR:
Während das EWKFondsG eine nationale Umsetzungspflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte ist, plant die EU mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) eine umfassendere Verordnung für alle Verpackungen. Beide verfolgen das Ziel der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.
Bezug zur PPWR:
Während das EWKFondsG eine nationale Umsetzungspflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte ist, plant die EU mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) eine umfassendere Verordnung für alle Verpackungen. Beide verfolgen das Ziel der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.
Pflichten, Fristen und Umsetzung
Wer ist betroffen und welche Produkte fallen darunter?
Betroffen vom Einwegkunststofffondsgesetz sind Hersteller, Importeure und Befüller, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie Lebensmittel- oder Getränkebehälter gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen. Ab 2026 erweitert sich die Regelung auf weitere Produkte.
Betroffene Unternehmen
Dazu gehören unter anderem:
-
Hersteller
-
Importeure
-
Befüller
-
– die bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen.
Betroffene Produkte
Dazu gehören unter anderem:
-
Lebensmittelbehälter (z. B. To-Go-Boxen)
-
Getränkebehälter und Becher
-
Leichte Tragetaschen aus Kunststoff
-
Feuchttücher
-
Luftballons
-
Tabakprodukte mit Filtern (Zigarettenstummel)
Registrierung
Die Registrierungspflicht erfolgt über das Portal DIVID des Umweltbundesamtes. Ohne Registrierung dürfen betroffene Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Bis zum 15. Mai müssen Sie die im Vorjahr in Verkehr gebrachte Menge in Kilogramm melden.
| Produkt | Abgabesätze |
|---|---|
Lebensmittelbehälter | 0,177 €/kg |
Tüten und Folienverpackungen | 0,876 €/kg |
nicht bepfandete Getränkebehälter | 0,181 €/kg |
bepfandete Getränkebehälter | 0,001 €/kg |
Getränkebecher | 1,236 €/kg |
leichte Kunststofftragetaschen | 3,801 €/kg |
Feuchttücher | 0,061 €/kg |
Luftballons | 4,340 €/kg |
Tabakprodukte mit Filtern und Filter für Tabakprodukte | 8,972 €/kg |
Praxisbeispiel – Café To-Go
Ein Café gibt im Jahr 2.000 kg Kunststoffbecher aus.
Registrierung bei DIVID
Das Café legt ein Herstellerkonto im UBA-Portal an und hinterlegt die Stammdaten. Erst danach dürfen die betroffenen Einwegprodukte in Verkehr gebracht werden.
Mengenerfassung
Die Jahresmenge der ausgegebenen Becher wird in Kilogramm ermitteln (z. B. über Wareneingang/-ausgang, Liefer- und Bestandsdaten) und sauber dokumentieren – Grundlage für Meldung und ggf. Prüfung.
Jahresmeldung & Abgabe
bis zum 15. Mai
Die Menge bei DIVID melden, die Abgabe berechnen und fristgerecht zahlen.
Beispiel: 2.000 kg × 1,236 €/kg = 2.472 €
Alle Berechnungen und Belege für den Nachweise ablegen.
Beispiel: 2.000 kg × 1,236 €/kg = 2.472 €
Alle Berechnungen und Belege für den Nachweise ablegen.
Unsere Leistungen im Überblick
Analyse & Einordnung
Prüfung, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte betroffen sind.
Registrierung
Registrierung im DIVID-Portal und korrekte Klassifizierung der Produkte.
Mengenerfassung & -meldung
Ermittlung der relevanten Jahresmengen, Berechnung der
Abgabe, fristgerechte Einreichung.
Prüfung & Nachweisführung
Organisation der vorgeschriebenen Prüfung Ihrer Meldung
und Bereitstellung prüffähiger Unterlagen.
Fristenmanagement
Erinnerung und Unterstützung bei allen wiederkehrenden
Meldepflichten.
Schulung & Sensibilisierung
Aufklärung Ihrer Mitarbeitenden zu Produktkategorien,
Pflichten und Fristen.
Wir unterstützen Sie dabei.
Wir helfen Ihnen, alle Pflichten im Rahmen des EWKFondsG sicher und effizient zu erfüllen – von der Registrierung bis zur fristgerechten Meldung.
Ihr Vorteil: Sie erfüllen nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben, sondern profitieren auch von einer reibungslosen Abwicklung und gewinnen eine wertvolle Datenbasis, die Ihr Unternehmen zukunftssicher macht – auch im Hinblick auf die PPWR.
Einfach gut begleitet.
Sie möchten sicher sein, dass Prozesse funktionieren, Regeln eingehalten werden und Unterstützung da ist, wenn Sie sie brauchen. Genau darauf sind unsere Leistungen ausgerichtet – nachvollziehbar, verlässlich und praxisnah.
Expertise
Aktuelle Vorgaben und Marktentwicklungen werden kontinuierlich analysiert und aufbereitet. Unternehmen erhalten Orientierung, welche Anforderungen jetzt und künftig relevant sind.
Beratung
Individuelle Fragestellungen werden praxisnah geklärt. So entstehen konkrete Handlungsempfehlungen, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz verbinden.
Rechtssicherheit
Alle Prozesse – von der Verpackungsgestaltung bis zur Mengenmeldung – orientieren sich an geltenden Vorgaben. Unternehmen handeln jederzeit regelkonform.
Umsetzung
Von der Systembeteiligung bis zum Reporting: Maßnahmen werden nicht nur geplant, sondern auch operativ begleitet, bis Ergebnisse messbar vorliegen.
Effizienz
Komplexe Abläufe werden strukturiert, digital unterstützt und klar dokumentiert. Das reduziert internen Aufwand und schafft Freiraum für das Kerngeschäft.
Zentek Gruppe
Wir beraten Sie gerne
Arbeiten Sie mit uns zusammen, und wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung. Unser Team aus erfahrenen Experten steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.