CSRD Bericht
Corporate Sustainability Reporting Directive
Seit 2024 verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) viele Unternehmen in der EU umfangreicher über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Sie ersetzt die bisherige NFRD und erweitert die Pflichten.
Mengenmeldung
Worüber müssen Unternehmen im Rahmen des CSRD berichten?
Ziele der CSRD
Hohe
Transparenz
Geschlossene
Lücken
Doppelte Wesentlichkeit
Einheitliche
Standards
Betroffene Unternehmen
Mit der CSRD gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen berichten künftig nicht nur, wie ihre Geschäftstätigkeit Umwelt und Gesellschaft beeinflusst, sondern auch, wie externe Faktoren ihr eigenes Unternehmen betreffen. Die neuen europäischen Standards (ESRS) schaffen dabei klare Regeln für Unternehmen und machen die Berichte vergleichbarer.
Ab 2025 müssen Unternehmen die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen, über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
- 250 Beschäftigte
- >40 Mio. € Umsatz
- >20 Mio. € Bilanzsumme
Ab 2026 müssen auch börsennotierte KMU, über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
- Mehr als 10 Mitarbeitende
- Mehr als 900 Tausend Euro Nettoumsatzerlös
- Mehr als 450 Tausend Euro Bilanzsumme
Ab 2028 müssen auch Nicht-EU-Unternehmen mit signifikanten Aktivitäten in der EU, über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
- Nettoumsatzerlöse in der EU von über 150 Millionen Euro pro Jahr
- Mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
Wesentliche Neuerungen der CSRD
1.
2.
3.
Emissionen nach Scope 1–3
Verbindung zu PPWR
Aufbau eines CSRD Reporting
Das CSRD Reporting orientiert sich an den ESRS-Standards und deckt die Themenbereiche Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) ab.
Im Umweltbereich (E) gehört die Kreislaufwirtschaft zu den zentralen Berichtsfeldern. Unternehmen müssen u. a. folgende Kennzahlen dokumentieren.
Materialeinsatz
Rohstoffmengen systematisch erfassen, Einsparpotenziale identifizieren und so den Verbrauch langfristig reduzieren.
Recyclinganteil
Abfallvermeidung
Recyclingfähigkeit
Wir unterstützen Sie dabei.
Ihr Vorteil: geprüfte, belastbare und direkt integrierbare Daten – sowohl PPWR-relevant als auch CSRD-konform.
- Mengenmeldungen zu lizenzierten Verkaufsverpackungen
- Recycling- und Verwertungsquoten
- Angaben zum Einsatz von Rezyklat
- Aufbereitung der Daten nach ESRS-Struktur (Materialeinsatz, Abfallaufkommen, Recyclingfähigkeit)
- Kennzeichnung relevanter Kennzahlen für weitere ESG-Bereiche
- Sicherstellung der EPR- und PPWR-Konformität
- Nachweisführung für externe Audits und Prüfer
- Etablierung von Datenschnittstellen und Berichtszyklen
- Anpassung an neue rechtliche oder normative Anforderungen
Expertise